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Wie kann ich Ihnen weiterhelfen:

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  • Sie sind selbständig tätig und haben Fragen zum Sozialrecht?
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Wenn Sie von einem unabhängigen Sachverständigen beraten werden wollen und einen rechtlichen Beistand für ein Antrags, Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren suchen oder zunächst lediglich überprüfen lassen wollen, ob es sinnvoll ist, gegen eine ablehnende Behördenentscheidung vorzugehen...


Im Gegensatz zu Fachanwälten befasse ich mich als Rentenberater nicht mit dem gesamten Sozialrecht, sondern habe meinen Fokus auf die Bereiche Rente, Reha, Pflege und das Schwerbehindertenrecht gerichtet. Im Klage- und Berufungsverfahren darf ich Sie vor den zuständigen Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Hierzu bin als Rentenberater vor jedem Sozial- und Landessozialgericht vom Präsidenten des Landgerichtes Karlsruhe zugelassen.

Als gerichtlich zugelassener Rentenberater berate ich Sie kompetent und individuell - auf Ihre persönlichen Berdürfnissen zugeschnitten. Ich lege Wert auf ein vertrauensvolles und persönliches Verhältnis zu meinen Mandanten. Mein Ziel ist, die Interessen meiner Mandanten bestmöglich und individuell zu vertreten. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist, dass ich vollkommen frei und unabhängig von Einflussnahmen Dritter arbeiten kann. Ich erhalte keine Vorgaben, Anweisungen von Institutionen oder Verbänden. Auch das unterscheidet die Rentenkanzlei Hiller von anderen Auskunfts- und Beratungsstellen.

"Ein zufriedener Mandant ist die beste Reklame". In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.